1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der e-pfeil AG und dem Käufer / der Käuferin (nachfolgend "Käufer"). Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung.
2. Produkte der e-pfeil AG sind mit dem aktuellen Bestellformular der e-pfeil AG zu bestellen. Das Bestellformular ist nur gültig, wenn es vom Käufer ausgefüllt und unterzeichnet der e-pfeil AG zugestellt wird. Der Vertrag zwischen der e-pfeil AG und dem Käufer kommt erst durch die ausdrückliche Annahmeerklärung ("Auftragsbestätigung") oder durch die Übergabe bzw. Lieferung der Produkte zustande.
3. Die bestellten Produkte werden ab Lager der e-pfeil AG in Cham verkauft. Der Käufer erhält von der e-pfeil AG eine Abholungseinladung, wenn die bestellten Produkte zur Abholung bereit sind. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte innert zehn Tagen nach Eingang der Abholungseinladung abzuholen. Kommt der Käufer der Pflicht zur Abholung nicht nach, ist die e-pfeil AG berechtigt, die Produkte auf Kosten des Käufers aufzubewahren oder durch Dritte aufbewahren zu lassen. Pro Elektrovelo wird eine Pauschale von CHF 4.00 / Tag berechnet.
Die in der Bestellbestätigung genannten Termine sind für die e-pfeil AG nur dann verbindlich, wenn ihre Verbindlichkeit von der e-pfeil AG schriftlich bestätigt wurde. Andernfalls ist die e-pfeil AG berechtigt, dem Käufer die Abholungseinladung bis zu sechs Wochen vor oder nach den angegebenen Terminen zuzustellen.
Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, welche der e-pfeil AG die Einhaltung der Termine wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist die e-pfeil AG berechtigt, den Termin für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder mit Bezug auf die dem Käufer noch nicht übergebenen bzw. gelieferten Produkte ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere bei Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Anordnungen usw., und zwar auch dann, wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten der e-pfeil AG eintreten.
4. Ein Versand der Produkte erfolgt nur, wenn dies zwischen dem Käufer und der e-pfeil AG ausdrücklich vereinbart wurde. Sofern nichts anderes vereinbart wird, trägt der Käufer die Versandkosten, die ihm von der e-pfeil AG mit dem Kaufpreis in Rechnung gestellt werden. Nutzen und Gefahr gehen auf den Käufer über, sobald die Produkte das Lager der e-pfeil AG verlassen. Es ist Sache des Käufers, eine Transportversicherung abzuschliessen.
5. Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises Eigentum der e-pfeil AG. Der Käufer ermächtigt die e-pfeil AG in Kenntnis der unterschiedlichen Interessen, den Eigentumsvorbehalt gemäss der jeweiligen Rechnung im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen der e-pfeil AG alle Erklärungen abzugeben und Rechtshandlungen vorzunehmen, die für die Eintragung notwendig sind.
6. Der Käufer ist berechtigt, die ihm übergebenen bzw. gelieferten Produkte trotz des Eigentumsvorbehalts an Endverbraucher zu verkaufen, solange die e-pfeil AG ihm die Veräusserung nicht untersagt. Der Käufer tritt alle Forderungen aus der Veräusserung von Produkten, die mit dem Eigentumsvorbehalt belastet sind, sicherungshalber an die e-pfeil AG ab. Der Käufer ist verpflichtet, allfällige Zwangsvollstreckungsverfahren oder Beschlagnahmungen der e-pfeil AG unverzüglich zu melden.
7. Die e-pfeil AG behält sich vor, die auf der Website, auf Werbematerial und auf den Bestellscheinen usw. angegebenen Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die Preise gemäss Auftragsbestätigung der e-pfeil AG.
Werden nicht ausdrücklich andere Zahlungskonditionen vereinbart, sind die in Rechnung gestellten Beträge rein netto innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Übergabe der bestellten Produkte erfolgt nach Eingang der Zahlung. Mit gewerbsmässigen Wiederverkäufern (Händlern / Fachhändlern) werden in der Regel separate Zahlungskonditionen vereinbart. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
Bei Nichteinhaltung der obengenannten Zahlungsfristen gerät der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug und hat vom fälligen Betrag Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat zu bezahlen.
Bei Verzug des Käufers oder wenn der e-pfeil AG Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich mindern und die Bezahlung offener Forderungen gefährden, ist die e-pfeil AG berechtigt, dem Kunden die noch nicht abgeholten bzw. noch nicht gelieferten Produkte nur gegen Vorauszahlung zu übergeben oder vom Vertrag zurückzutreten.
8. Handelt es sich beim Käufer um einen gewerbsmässigen Wiederverkäufer (Händler, Fachhändler), hat er die ihm übergebenen bzw. gelieferten Produkte unverzüglich zu prüfen und die von ihm erkannten Mängel spätestens innert einer Woche nach Übergabe bzw. Lieferung schriftlich anzuzeigen und zu belegen (z.B. durch Fotos). Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, sind sofort nach Entdeckung schriftlich zu melden. Die Gewährleistung der e-pfeil AG gegenüber gewerbsmässigen Wiederverkäufen ist auf die Lieferung mängelfreier Ware beschränkt.
9. Endverbraucher erhalten von der e-pfeil AG bzw. vom gewerbsmässigen Wiederverkäufer mit der Lieferung des jeweiligen Produkts einen Garantieschein der e-pfeil AG. Gewerbsmässige Wiederverkäufer haben dem Endverbraucher beim Verkauf des Produkts einen von ihnen abgestempelten und unterzeichneten Garantieschein der e-pfeil AG zu übergeben, auf welchem die Bezeichnung des Produkts, der Rahmennummer (nur bei Elektrovelos), die Vertragsnummer und das Verkaufsdatum aufgeführt sein muss.
Die Garantieansprüche des Endverbrauchers sind ausschliesslich über den gewerbsmässigen Wiederverkäufer geltend zu machen, es sei denn, der Endverbraucher habe das Produkt direkt von der e-pfeil AG erworben. Das beanstandete Produkt ist dem gewerbsmässigen Wiederverkäufer zusammen mit dem Garantieschein zu übergeben. Der gewerbsmässige Wiederverkäufer macht die Garantieansprüche des Endverbrauchers gegenüber der e-pfeil AG geltend. Der gewerbsmässige Wiederverkäufer ist verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung und Behebung von Mängeln gemäss Garantieschein anfallenden Arbeiten (Demontage von mangelhaften Teilen, Montage mängelfreier Teile) auf eigene Kosten auszuführen. Die Gewährleistung der e-pfeil AG ist in jedem Fall auf die Lieferung mängelfreier Originalteile beschränkt. Darüber hinaus gehende Gewährleistungs- oder Garantieansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10. Für alle Schäden, die durch mangelhafte Ware, verspätete oder nicht erfolgte Übergabe oder Lieferung oder sonst wie von der e-pfeil AG verursacht werden, haftet die e-pfeil AG nur bei grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht. Die Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen. Die e-pfeil AG haftet nicht für Mängelfolgeschäden.
11. Ist der Käufer ein gewerbsmässiger Wiederverkäufer, darf er ohne das vorgängige Einverständnis der e-pfeil AG deren Produkte nur an Endverbraucher weiterverkaufen. Gewerbsmässige Wiederverkäufer dürfen die Produkte der e-pfeil AG nicht über Internet-Auktionsplattformen (Ricardo, eBay etc.) verkaufen.
12. Die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der e-pfeil AG und dem Käufer untersteht dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Cham, Kanton Zug. Die e-pfeil AG hat jedoch auch das Recht, den Käufer an seinem Domizil oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
Letzte Aktualisierung: 06.01.2015